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Christine Lambrecht elaboriert auf Z.On zum Digital Service Act
Das Recht auf freie Meinungsäusserung soll gesichert und Hassäusserungen soll der Raum genommen werden. Frau Lambrecht schreibt das flapsiger, nämlich Nicht die Äusserungen an sich gehören reguliert, sondern der Aufmerksamkeitswettbewerb. Man stelle sich einen Fußballwettbewerb ohne Regeln vor - da gäbe es Tote. ClickBait gehört verboten und die Sortierung nach Trends und Anzahl der Interaktionen bei der Präsentation von Suchergebnissen ebenfalls. Dann bliebe die Gülle dort wo sie hingehört, nämlich unten in der Grube. Jedenfalls könnte die Exekutive sich juristische Haarspaltereien zwecks Aushebeln von Art. 5 GG sparen.
Nur ein Beispiel, da schreibt J.K. Rowling 3 Tweets zum Thema „Frausein“, und auf Twitter stehen mal wieder die Tore zur Hölle sperrangelweit offen, und zwar weil nur wenige sich die Mühe machen, die Tweets in der richtigen Reihenfolge zu lesen, und hauptsächlich deshalb kaum jemand verstanden hat, was sie eigentlich geäussert hat. Denn Twitter zeigt die 3 entweder in der umgekehrten Reihenfolge, oder noch verrückter, in der Reihenfolge der Anzahl der Interaktionen an. Und wer hätte das erwartet, die rotzigsten Beiträge stehen immer ganz oben - so wird Hass gemacht, und um das abzustellen, muß man nicht ausgewählten Beiträgen mit unsäglichem Aufwand bei minimaler Aussicht auf Erfolg Im Moment ist es jedenfalls so, daß im Aufmerksamkeitswettbewerb die gewinnen, die die schrillsten, steilsten, schrägsten, unverschämtesten, kontroversesten, verrücktesten und rotzigsten Sprüche absondern. Rationalität und Vernunft hat so keine Chance, das paßt ja nichtmal in 280 Zeichen, deshalb braucht Frau Rowling ja auch 3 Tweets und nicht nur einen. Jedenfalls alles für die Aufregung um Nichts, die Shit-Storms im Wasserglas für Nichts, und dann auch noch für Gesetze zur komplexen Nicht-Lösung von einfachen Nicht-Problemen. De·ka·denz Copyright © Dr. Rolf Jansen - 2021-02-06 07:53:24 Diskussion auf Twitter: 1358024026141171713 |