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Die Quadratur des Kreises der Meinungshoheit in Zeiten von Social Media und Crypto-Messengern

... früher war alles einfacher ...
Nur wenige Neandertaler verstanden sich auf die Kunst der Höhlenmalerei, und konnten so ausdrucksstark darlegen, wie sich am besten Mammuts etc. erlegen ließen. Der Rest des Volkes mußte mangels Begabung einfach zu den wichtigen Aufregern jener Zeit schweigen, wie z.B. ob es ökologisch und ethisch nicht viel sinnvoller wäre, sich auf das Sammeln zu beschränken, und das Jagen sein zu lassen. Zumal die besten Mammut-Steaks sowieso immer nur von den anderen abgegriffen werden.

Nur wenige Babylonier verstanden sich auf die Keilschrift, Ägypter auf die Hieroglyphen, Kelten auf die Runen, Römer auf in Steintafeln gemeißelte Schriftzeichen, Mönche auf das Latein und Griechisch und das Kopieren der vielen religiösen und philosophischen Schriften.

Mit der Alphabetisierung der Massen - in Deutschland wurde das von Bismarck durch die allgemeine Schulpflicht angezettelt - kann sich nun jeder Blödmann durch Lektüre eine Meinung bilden und noch viel schlimmer, sich und seinen Stuß auch noch schriftlich verewigen.

Und jetzt, mit Social Media (also Twitter, Facebook, YouTube und Co.) kommt es richtig dick. Der Stuß, der es früher allenfalls auf die Innenseiten der Klo-Türen geschafft hatte, und von wenigen geneigten Lesern bei deren Geschäft in aller Ruhe verinnerlicht und reflektiert werden konnte, bekommt auf einmal eine hektische und durch die Crypto-Messenger unkontrollierbare Reichweite. Natürlich ist es diese Reichweite, und nicht der Stuß an sich, mit der die Hoheiten über die Meinung ihr Problem haben.

So konnte die schon wieder vergessene Gesetzesvorlage aus dem ehemaligen Hause Nahles zum Tageslicht auf’m Klo doch rein technisch gesehen nur den Sinn haben, daß man die Klo-Sprüche (also den Stuß) besser lesen kann. Man schaue auch auf die Stoßrichtung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, dessen Namensgeber wie auch der Verantwortliche für die Umbenennung der Rindviecher in „Raufutter verzehrende Großvieheinheiten“ aus dem Saarland stammt. Nun, das sog. Facebook-Gesetz richtet sich nicht gegen den Stuß als solchen, sondern gegen die Verbreitung desselben.

Geht auch gar nicht anders, mag der Verfassungsrechtler einwenden, denn schließlich ist es in der Demokratie nicht verboten, ein Idiot zu sein, und zudem ist jedem (ohne Ausnahme) persönlich ausdrücklich die freie Meinungsäusserung in Wort, Schrift und Bild erlaubt. Dritte können allerdings nicht gezwungen und nun eben durch das NetzDG daran gehindert werden, diesen ganzen „Quatsch“ zu transportieren und/oder wahrzunehmen - Problem gelöst nicht wahr?

Wohl eher nicht, denn schon wieder kam Facebook in die Negativ-Schlagzeilen des für sich die Meinungsherrschaft reklamierenden Qualitäts-Politikbetriebes. Hat sich doch der Facebook-Kompagnon Cambridge Analytica die Frechheit herausgenommen, dem Volk (nämlich 50+ Millionen Facebook-Nutzern in den USA und im UK) auf’s Maul zu schauen, und damit gewissen Parteien ermöglicht, effektiver auf die politische Willensbildung Einfluß zu nehmen, um es (das Volk) in den jeweiligen Parlamenten entsprechend besser vertreten zu können.

Wo ist hier der Skandal, und wieso geht das überhaupt die deutsche Justizministerin etwas an? Der Skandal ist, daß der deutsche Politikbetrieb und offenbar auch die Justizministerin Katarina Barley das Parteiengesetz, das eine der tragenden Säulen unserer parlamentarischen Demokratie ist, nicht wahrhaben wollen:

Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz) §2 Begriff der Partei
(1) Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluß nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, ...

Facebook und Cambridge Analytica haben nichts anderes getan als Parteien dabei zu helfen, etwas zu tun, was im deutschen Parteiengesetz ohnehin ausdrücklich vorgesehen ist.

Hier schließt sich nun der quadratische Kreis. Katarina Barley sollte sich §2 Abs. 1 des Parteiengesetzes auf die Innenseite ihrer hoffentlich vom Tageslicht beschienenen Klo-Tür schreiben, und bei Ihrem nächsten Geschäft ausnahmsweise mal einen vernünftigen Text anstelle des sonstigen Stußes in aller Ruhe verinnerlichen und reflektieren.

Copyright © Dr. Rolf Jansen - 2018-06-13 13:25:44

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